Organisationen erfassen ihre Präferenz für eine beliebige Anzahl Nationalratsabstimmungen.
VoteLog berechnet die Übereinstimmung dieser Präferenzen mit dem realen Abstimmungsverhalten der einzelnen Nationalrät:innen und erstellt daraus eine Rangliste.
Besucher:innen können diese Rangierung auf zwei Arten einsehen:
In Zukunft wird VoteLog die Möglichkeit bieten, Bewertungen mehrerer Organisationen beliebig zu kombinieren und so organisationsübergreifende Ranglisten zu erstellen.
In der aktuellen Form des Prototypen gilt:
Die Organisationswertung für einzelne Parlamentarier:innen ergibt sich wie folgt:
Wobei
Um VoteLog nutzen zu können, muss sich eine interessierte Organisation bei uns melden. Grundsätzlich richtet sich das Angebot in erster Linie an die organisierte Zivilgesellschaft im Sinne einer bürgergesellschaftlichen Definition. Insbesondere aus Transparenzgründen möchten wir aber auch wirtschaftliche Interessenverbände nicht ausschliessen. Dabei bleiben wir politisch neutral, verhindern aber zugleich eine kommerzielle Vereinnahmung unserer Plattform durch einzelne Akteur:innen.
VoteLog ist Open-Source-Software, die Funktionsweise daher von allen Interessierten unabhängig überprüfbar. Die via VoteLog erzeugten Daten der Parlamentsbewertung werden als Open Data frei zur Verfügung gestellt, was es etwa Forscher:innen und Journalist:innen ermöglicht, unabhängig von VoteLog eine weitere Kontextualisierung der Daten vorzunehmen und unsere Arbeit kritisch zu hinterfragen.
Die Daten beschränken sich zum jetzigen Zeitpunkt auf die 51. Legislaturperiode. In Zukunft wird es möglich sein, legislaturübergreifend Bewertungen vorzunehmen.
Die einzelnen Parlamentsabstimmungen lassen sich bislang nicht gewichten. Wir arbeiten aber an einer entsprechenden Möglichkeit.
Aufgrund der Datenlage ist bislang nur eine Bewertung des Stimmverhaltens im National-, nicht aber im Ständerat möglich.
VoteLog arbeitet retrospektiv, d. h. nur mit Daten aus bereits erfolgten Parlamentsabstimmungen. Damit kann VoteLog für Bürger:innen nur sinnvoll als Hilfestellung dienen in Bezug auf die Wiederwahl bestehender Parlamentarier:innen, nicht aber zur Beurteilung von Neukandidierenden.